Ab dem 9. Mai 2015 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Gesetz 70/2015, das die Kasseneingänge und die Barzahlungen regelt. Dieses begrenzt die Einnahmen von einer Privatperson, wobei die Höchstschwelle für Bareinnahmen für eine Dienstleistung 10.000 Lei ist.
Folglich bitten wir Sie, folgende Varianten für Zahlungen zu berücksichtigen: